Bei einem Todesfall

Sonnenuntergang
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Bei einem Todesfall bitten wir Sie, Kontakt mit Pfarrer Ronald Stefani bzw. dem Pfarrbüro aufzunehmen +43 5522 72206.

 

Es ist auch möglich, dass unser Pfarrer zuhause mit den Angehörigen am Totenbett für den Verstorbenen / die Verstorbene betet. Es  wird die Totenglocke geläutet und im nächsten Gottesdienst für den Verstorbenen / die Verstorbene gebetet.

 

Tote begraben, Trauernde trösten

Wir legen als Pfarrgemeinde größten Wert auf eine gute Begleitung der Angehörigen und eine würdige Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten für unsere Verstorbenen. Tote zu begraben ist ein Werk der Barmherzigkeit (vgl. Tobit 1,7f).

 

Es ist wichtig und sehr wertvoll, sich für den Abschied Zeit zu nehmen. 

Darum gehören zu den Trauerfeierlichkeiten die Totenwache am Vorabend der Beerdigung um 19.00 Uhr und der Trauergottesdienst um 09.00 Uhr oder 14.30 Uhr mit anschließender Beerdigung des Sarges bzw. der Urne auf unserem Friedhof.

 

Die Mitgestaltung bei den Trauerfeierlichkeiten durch Angehörige ist möglich und erwünscht. Die Vorbereitungen dafür erfolgen zusammen mit dem Pfarrer und dem Leiter / der Leiterin der Totenwache im Rahmen der Trauergespräche. Die Trauerfeierlichkeiten sollen dem Leben des / der Verstorbenen gerecht werden, es auch in ehrlicher Art würdigen. Gleichzeitig sind unsere kirchlichen Rituale Ausdruck unseres Glaubens. Das gemeinsame Beten und Gottesdienstfeiern spendet Trost und Kraft und will unsere Hoffnung auf die Auferstehung lebendig halten.

 

„Keiner lebt sich selber und keiner stirbt sich selber“ (vgl. Römer 14,7) – so sollen neben den Angehörigen auch andere die Gelegenheit haben, sich von dem / der Verstorbenen zu verabschieden. Darum sind die Trauerfeierlichkeiten mit einer betenden Gemeinde einer „stillen Beerdigung“ vorzuziehen. Das Dasein und Mitfeiern der Pfarrgemeinde und der Mittrauernden ist Ausdruck der Anteilnahme, ein Zeichen des Trostes und Ausdruck der Wertschätzung für den Verstorbenen / die Verstorbene.

 

Nicht vergessen, in Liebe gedenken

An dem auf die Beerdigung folgenden Sonntag wird der Verstorbenen der vergangenen Woche bei der Eucharistiefeier um 10.00 Uhr in den Fürbitten gedacht. Beim allgemeinen Jahrtag am letzten Mittwoch im Monat gedenken wir der Verstorbenen dieses Monats der letzten fünf Jahre. Dazu ist um 19.00 Uhr eine Eucharistiefeier in der Pfarrkirche. Ein erster Jahrtag kann gerne im Pfarrbüro bestellt werden. 

 

Die Beerdigung von aus der katholischen Kirche Ausgetretener

Als christliche Gemeinde haben wir die Aufgabe, einen Menschen, der durch die Taufe in die Kirche und in die Lebensgemeinschaft mit Jesus Christus eingegliedert ist, zu verabschieden. Selbst, wenn jemand die Kirche offiziell verlassen hat, er ist und bleibt ein Getaufter, gleichzeitig gilt es, die Entscheidung des / der Verstorbenen zu akzeptieren und auch die Situation der Angehörigen zu sehen.

 

Wenn ein Verstorbener / eine Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist, muss im Einzelfall mit den Angehörigen geklärt werden, in welcher Form eine würdige Verabschiedung möglich und sinnvoll ist.

 

Verabschiedung durch private Anbieter in unserer Pfarrkirche sind grundsätzlich nicht möglich. Feiern in der Pfarrkirche werden von Vertretern / Vertreterinnen der Pfarre / Kirche geleitet. 

 

Unser Friedhof wird von der Pfarre verwaltet, es haben aber auch Christen anderer Konfessionen und Mitglieder anderer Religionen das Recht, auf unserem Friedhof beerdigt zu werden. In der vom Pfarrkirchenrat 2016 beschlossenen Friedhofsordnung heißt es: „Der Friedhof dient nach Maßgabe des vorhandenen Platzes als Begräbnisstätte für alle jene Personen, die an ihrem Todestag oder vor ihrem Umzug in ein Altersheim oder an einen anderen Pflegeplatz ihren ordentlichen Wohnsitz im Bereich der Pfarrgrenzen von Altenstadt hatten, die zu Lebzeiten ein gültiges Anrecht auf Benützung einer Grabstätte erworben haben, die in Altenstadt tot aufgefunden wurden und deren Herkunft unbekannt ist... der Friedhofsausschuss [kann] bewilligen, dass auch andere Personen bestattet werden.“ (vgl. Friedhofsordnung Nr. 4.1)

 

Für kirchliche Trauerfeierlichkeiten werden von Seiten der Pfarre keine Kosten verrechnet. Die Grabgebühren werden von der Pfarre durch die Friedhofsverwaltung in Rechnung gestellt.

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro, an die Mitglieder im Pfarrgemeinde- oder Pfarrkirchenrat oder direkt an Pfarrer Ronald Stefani.

 

 

Hier finden Sie die aktuell gültige Friedhofsordnung:

Friedhofsordnung_2016.pdf
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