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Sakramente sind besondere Orte der Gottesbegegnung: Gott teilt sich den Menschen mit, ist ihnen erneuernd, heilend und befreiend nahe. Das ist die Grunderfahrung des christlichen Glaubens, wie ihn uns die Heilige Schrift bezeugt.  

Gott feiern in den Sakramenten

✽  Zuspruch

Gottesnähe


Unsere kirchliche Tradition kennt sieben Sakramente, die uns von Jesus geschenkt wurden. In diesen sieben Sakramenten setzt sich Jesu Heilswirken auch heute fort und spricht uns in verschiedenen Lebenssituationen ganz besonders an. Sieben ist die Zahl der Fülle. In den sieben Sakramenten ist uns die Fülle des Heiles geschenkt, dass Jesus bis heute im Leben der Menschen wirken will.

Sakramente sind Höhepunkte in unserem christlichen Leben und bauen auch auf einer spirituellen Grundhaltung auf. Das persönliche Gebet oder das Beten in der Familie oder in anderen Gemeinschaften, das Lesen und Bedenken der Heiligen Schrift, das Reden über unseren christlichen Glauben und die Auseinandersetzung damit spielen darum ebenfalls eine wichtige Rolle im Glaubensleben.


In unserer kirchlichen Tradition gibt es auch besondere gottesdienstliche Feiern, die keine Sakramente sind, dennoch einen "sakramentlichen Charakter" haben und Ausdruck der liebenden und heilvollen Zuwendung Gottes zum Menschen sind.

Letztendlich geht es immer wieder darum, den roten Faden der Heilsgeschichte Gottes auch für das eigene Leben aufzunehmen. Aus diesem Zuspruch, dieser Kraftquelle leben zu dürfen, das ist ein großartiges Geschenk Gottes!

 

Die sieben Sakramente

Pfarre Altenstadt

Die Taufe steht am Beginn des christlichen Lebens. Sie führt neben der Eucharistie und der Firmung ein in eine christliche Lebensgestaltung. Durch die Taufe werden wir eingetaucht, hinein genommen in das Leben Jesu, seinen Tod und seine Auferstehung. Die Taufe ist die verbindliche Zusage der Liebe Gottes, sein großes Ja zum Menschen, das er niemals zurückziehen wird.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind zur Taufe in die Kirche bringen und damit zeigen: Wir als Eltern möchten zusammen mit den TaufpatInnen, dass unser Kind im christlichen Glauben aufwachsen kann und erzogen wird.

Tauftermine

In unserer Pfarre wird die Taufe an jedem ersten Sonntag im Monat um 14.30 Uhr in der Pfarrkirche gespendet, wo sich auch das Taufbecken befindet. Taufen sind nach Absprache auch in der Eucharistiefeier zum Sonntag möglich. Genaue bekommen Sie weitere Auskünfte im Pfarrbüro.

Anmeldung zur Taufe

Melden Sie Ihr Kind bitte zwei Wochen vor dem gewünschten Tauftermin im Pfarrbüro an. Für die Anmeldung benötigen wir 

  • die Geburtsurkunde des Täuflings
  • die Heiratsurkunde der Eltern (wenn vorhanden)
  • eine Taufscheinergänzung der Eltern und Paten, wenn Eltern und Paten außerhalb von Österreich getauft wurden (erhältlich in der Taufpfarre, darf nicht älter als drei Monate sein).

Patenamt

Taufpaten versprechen bei der Taufe, gemeinsam mit den Eltern für die christliche Erziehung ihrer Patenkinder mitzusorgen. Deshalb müssen Taufpaten römisch katholisch und gefirmt sein. Das Mindestalter für das Patenamt ist 16 Jahre. Grundsätzlich wird eine Patin oder ein Pate benötigt.

Als Taufzeuge kann neben einer Patin / einem Paten ein nichtkatholischer Christ / eine nichtkatholische Christin zugelassen werden.

Taufgespräch

Um dem Sinn der Taufe auf die Spur zu kommen und für die Vorbereitung der Tauffeier ist ein Taufgespräch mit Eltern und Paten notwendig. In der Regel findet das Taufgespräch am Mittwoch vor dem Tauftermin statt, ansonsten nach Absprache mit dem Taufspender.

Pfarre Altenstadt

Erwachsenentaufe

Natürlich ist es auch möglich, als Erwachsener die Taufe zu empfangen. Wenn Erwachsene getauft werden, empfangen sie in der gleichen Feier auch die Eucharistie und die Firmung. Dafür ist die persönliche Entscheidung, als Christ / Christin leben zu wollen grundlegend. Für den Empfang der Sakramente ist eine gute Vorbereitung Voraussetzung. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Pfarrer Ronald Stefani.



Die Taufe steht am Beginn des christlichen Lebens. Sie führt neben der Eucharistie und der Firmung ein in eine christliche Lebensgestaltung. Durch die Taufe werden wir eingetaucht, hinein genommen in das Leben Jesu, seinen Tod und seine Auferstehung. Die Taufe ist die verbindliche Zusage der Liebe Gottes, sein großes Ja zum Menschen, das er niemals zurückziehen wird.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind zur Taufe in die Kirche bringen und damit zeigen: Wir als Eltern möchten zusammen mit den Taufpat:innen, dass unser Kind im christlichen Glauben aufwachsen kann und erzogen wird.

Tauftermine

In unserer Pfarre wird die Taufe an jedem ersten Sonntag im Monat um 14.30 Uhr in der Pfarrkirche gespendet, wo sich auch das Taufbecken befindet. Taufen sind nach Absprache auch in der Eucharistiefeier zum Sonntag möglich. Weitere Auskünfte bekommen Sie gerne im Pfarrbüro.

Anmeldung zur Taufe

Melden Sie Ihr Kind bitte zwei Wochen vor dem gewünschten Tauftermin im Pfarrbüro an. Für die Anmeldung benötigen wir 
die Geburtsurkunde des Täuflings
die Heiratsurkunde der Eltern (wenn vorhanden)
eine Taufscheinergänzung der Eltern und Paten, wenn Eltern und Paten außerhalb von Österreich getauft wurden 
(erhältlich in der Taufpfarre, darf nicht älter als drei Monate sein).

Taufpate / Taufpatin sein

Taufpaten versprechen bei der Taufe, gemeinsam mit den Eltern für die christliche Erziehung ihrer Patenkinder mitzusorgen. Deshalb müssen Taufpaten römisch katholisch und gefirmt sein. Das Mindestalter für das Patenamt ist 16 Jahre. Grundsätzlich wird eine Patin oder ein Pate benötigt. Als Taufzeuge kann neben einer Patin / einem Paten ein nichtkatholischer Christ / eine nichtkatholische Christin zugelassen werden.

Taufgespräch

Um dem Sinn der Taufe auf die Spur zu kommen und für die Vorbereitung der Tauffeier ist ein Taufgespräch mit Eltern und Paten notwendig. In der Regel findet das Taufgespräch am Mittwoch vor dem Tauftermin statt, ansonsten nach Absprache mit dem Taufspender.


Erwachsenentaufe

Natürlich ist es auch möglich, als Erwachsener die Taufe zu empfangen. Wenn Erwachsene getauft werden, empfangen sie in der gleichen Feier auch die Eucharistie und die Firmung. Dafür ist die persönliche Entscheidung, als Christ / Christin leben zu wollen grundlegend. Für den Empfang der Sakramente ist eine gute Vorbereitung Voraussetzung. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Pfarrer Ronald Stefani.

Lebendiges Gedächtnis Jesu

"Tut dies zu meinem Gedächtnis", hat Jesus beim letzten Abendmahl zu den Seinen gesagt und seither ist die Feier der Eucharistie die zentrale Feier unseres christlichen Glaubens. Vor allem an den Sonn- und Feiertagen führt uns die Feier der Eucharistie als Gemeinde Jesu zusammen. Sie will als "Quelle und Höhepunkt christlichen Lebens" erlebt werden. 

Einen besonderen Stellenwert in der Vorbereitung auf die Sakramente hat die Vorbereitung auf die erste heilige Kommunion, die bei uns eingebettet ist in einen "Weg der kleinen Schritte":

Erstkommunion auf dem Weg der kleinen Schritte

Wir laden Kinder und ihre Familien herzlich ein,  Jesus Christus und seine frohe Botschaft und das Leben in unserer Pfarrgemeinde  kennenzulernen! Gerne begleiten wir  Familien auf diesem "Weg der kleinen Schritte", besonders ab der Volksschulzeit und darüber hinaus bis zur Firmung 17+.  Auf diesem Glaubensweg ist die Feier der Erstkommunion in der dritten Klasse VS als ein Höhepunkt eingebettet: 

1. / 2. Klasse VS     
Bibel- bzw. Vater-unser-Feier im Wechsel alle zwei Jahre.  
Kinder, die ministrieren wollen, können diesen Dienst  ab der zweiten Klasse Volksschule machen, auch wenn sie die heilige Kommunion noch nicht empfangen.

3. Klasse VS           
Startgottesdienst, Tauferinnerung und feierliche Erstkommunion 
Außerschulisch werden die Kinder vom Erstkommunionteam (Eltern der Erstkommunionkinder) und bei speziellen Veranstaltungen begleitet und vorbereitet. Für die engere Vorbereitung auf die Erstkommunion ist eine persönliche Anmeldung nötig, die über den Religionsunterricht ausgeteilt wird.

4. Klasse VS           
Glaubensbekenntnisfeier,  Sakrament der Versöhnung, Schulentlass-Segnung 

 

Ermutigung für Eltern und Familien

Liebe Eltern!

Wir sind uns bewusst, dass ihr viele Herausforderungen in der Begleitung eurer Kinder zu bewältigen habt: viele Termine, viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, Begleitung durch die Schullaufbahn, die Herausforderungen am Arbeitsplatz, vielleicht auch in der Gestaltung ihrer Beziehung.
Wir sind davon überzeugt, dass gelebter christlicher Glaube und das Mitleben in unserer Pfarrgemeinde Hilfe und Kraftquelle ist, eine Orientierung bietet und das Leben sehr bereichert. So möchten wir euch auch gerne nach Kräften in der Glaubensvermittlung unterstützen und begleiten.

Wir laden ein, die Türen stehen offen – Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen einen Platz in unserer Pfarrgemeinde haben und dafür Möglichkeiten finden, aber auch selber welche schaffen können. 

Für weitere Anregungen und Initiativen sind wir offen und ansprechbar. Wir freuen uns, wenn der Schatz unseres christlichen Glaubens in unserer Pfarrgemeinde gerade auch durch euch lebendig bleibt und weitergegeben wird!

Pfarrer Ronald Stefani, 
PGR Altenstadt 

Nach einem landesweiten Umgestaltungsprozess feiern wir auch bei uns die Firmung im Alter ab 17 Jahren. Die Firmung ist das Sakrament der Stärkung auf dem Glaubensweg für Jugendliche und auch Erwachsene. Was in der Taufe grundgelegt wurde, nämlich die Verbundenheit mit Gott und ein Leben in der Gemeinschaft der Kirche, wird in der Firmung gestärkt und besiegelt!

Jugendliche, die im aktuellen Schuljahr 17 Jahre alt werden, bekommen von der Pfarre Ende September Post mit der Einladung zur Firmung. Wer nicht angeschrieben wurde, sich aber auch firmen lassen möchte, soll sich bitte im Pfarrbüro melden! 

„Wer glaubt ist nie allein!“ - Diese Erfahrung sollen die Firmkandidat:innen in der Vorbereitungszeit und bei der Feier der Firmung machen und sie soll sie auf dem Weg ins Leben begleiten.

Bei Fragen rund um Firmung 17+ steht unsere Pastoralassistentin Julia Lais gerne zur Verfügung! 


Email Julia Lais


Das Sakrament der Ehe ist ein großer Zuspruch: Gott geht mit auf dem gemeinsamen Weg. Es ist auch die Einladung, das Leben als christliche Familie zu gestalten. Jedes Ehepaar ist zudem berufen, Verantwortung in der Kirche und der Welt zu übernehmen. 

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, dann wählen Sie sich bitte zuerst einen Traupriester und eine Kirche aus.

Spätestens sechs Wochen vor der Hochzeit soll beim Ortspfarrer (Pfarrer des Ortes, in dem die Braut oder der Bräutigam wohnt) das Trauungsprotokoll erstellt, besprochen und unterzeichnet werden. 

Für das Trauungsprotokoll benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunden
  • Meldezettel
  • standesamtliche Trauungsurkunde
  • ev. Legitimierungsurkunden
  • kirchlicher Ledigschein, wenn Sie nicht in Österreich getauft wurden
  • Bestätigung der Teilnahme an einem Ehevorbereitungskurs (Brautleutetag)

Weitere Informationen und Angebote finden Sie auch auf der Homepage des Ehe- und Familienzentrums.

Wer sich zum Priestertum berufen fühlt, ist eingeladen, diesem Ruf nachzuspüren und den Schritt in diese Form der Nachfolge Jesu zu wagen! Priester werden heißt, sich ganz in Dienst nehmen lassen für die Sache Jesu, für den Aufbau der Gemeinde, für die anvertrauten Menschen.

Um diesen Dienst ausführen zu können, ist eine Ausbildung grundlegend wichtig, die ein Reifen und Wachsen in einem dreifachen Sinn möglich machen will: theologisch (Studium der Theologie), menschlich (Selbständigkeit, Eigenverantwortung, Verlässlichkeit...) und spirituell (aktives Gebetsleben, geistliche Begleitung).

Weitere Informationen und Auskünfte geben gerne die Diözesanleitung, sowie das Priesterseminar Innsbruck-Feldkirch. Auch ein Gespräch mit dem Ortspfarrer ist jederzeit möglich. 

Informationen zu weiteren kirchlichen Berufen finden Sie auch unter Berufe der Kirche - Canisiuswerk

"Ist jemand von euch krank, der lasse die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen; und sie sollen über ihn beten und ihn dabei mit Öl salben im Namen des Herrn. Und das Gebet des Glaubens wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; und wenn er Sünden begangen hat, so wird ihm vergeben werden.“ (Jakobusbrief 5,14-15)

Die Krankensalbung ist kein Sterbesakrament, das dann gespendet wird, wenn es „zu Ende geht“! Die Krankensalbung soll dann gespendet werden, wenn schwere Krankheit ins Leben hereinbricht und es bedroht, wenn sich der Zustand eines Kranken schnell verschlechtert.

Wenn die Krankensalbung gewünscht wird, bitte den Pfarrer oder das Pfarrbüro kontaktieren.

Kommunion für kranke und ältere Menschen

Die Krankenkommunion wird nach Absprache mit dem Pfarrer oder Kommunionhelfern zu den Kranken nach Hause gebracht. Wenn ein Kranker jeden Sonntag kommunizieren möchte, kann ein Angehöriger die Hl. Kommunion aus der Sonntagsmesse mitbringen. Bitte melden Sie sich dafür beim Pfarrer.

Schuld ist eine Erfahrung, die es in jedem menschlichen Leben gibt. Neben all den positiven Dingen und Erfahrungen, die wir schenken können und die uns geschenkt werden, gibt es auch das Versagen. Nach christlichem Verständnis richtet sich das Versagen gegen sich selber und die Mitmenschen und damit immer auch gegen Gott (Sünde).

Es gibt viele verschiedene Wege, die Versöhnung möglich machen, die Vergebung bewirken: um Vergebung bitten, ein gutes Werk, Gebet, das Lesen der Bibel, auch das Mitfeiern der Eucharistie hat versöhnende Kraft! 

Die heiligen 40 Tage vor Ostern

Bei uns im Pfarrverband gehen wir in den 40 Tagen vor Ostern einen Weg der Umkehr, der Besserung und Erneuerung und der Versöhnung. Das alles braucht Zeit. Darum sind die heiligen 40 Tage vor Ostern dafür eine gute Gelegenheit! Am Aschermittwoch werden wir unter dem Zeichen der Asche auf diesen Weg geschickt. Am Freitag vor dem Palmsonntag feiern wir den Versöhnungsgottesdienst. Der Umkehrweg steht immer unter einem bestimmten Thema. Den aktuellen Umkehrweg finden Sie hier als Download eingerichtet:

Umkehrweg 2026 - Da ist ein Ort bei mir


Sakrament der Versöhnung 

Die Höchstform der Vergebung wird im Sakrament der Versöhnung (Beichte) gefeiert: Wenn vor einem Priester schwere Schuld bekannt wird und er davon losspricht. Wer nicht beim eigenen Pfarrer beichten möchte, kann entweder auf das Kapuzinerkloster oder auf die Nachbarpfarreien ausweichen. 

Wer das Sakrament der Versöhnung bei Pfarrer Ronald Stefani empfangen möchte, soll sich bitte mit ihm in Verbindung setzen.  

 

Wertvolle Sakramentalien

Pfarre Altenstadt

Die Taufe steht am Beginn des christlichen Lebens. Sie führt neben der Eucharistie und der Firmung ein in eine christliche Lebensgestaltung. Durch die Taufe werden wir eingetaucht, hinein genommen in das Leben Jesu, seinen Tod und seine Auferstehung. Die Taufe ist die verbindliche Zusage der Liebe Gottes, sein großes Ja zum Menschen, das er niemals zurückziehen wird.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind zur Taufe in die Kirche bringen und damit zeigen: Wir als Eltern möchten zusammen mit den TaufpatInnen, dass unser Kind im christlichen Glauben aufwachsen kann und erzogen wird.

Tauftermine

In unserer Pfarre wird die Taufe an jedem ersten Sonntag im Monat um 14.30 Uhr in der Pfarrkirche gespendet, wo sich auch das Taufbecken befindet. Taufen sind nach Absprache auch in der Eucharistiefeier zum Sonntag möglich. Genaue bekommen Sie weitere Auskünfte im Pfarrbüro.

Anmeldung zur Taufe

Melden Sie Ihr Kind bitte zwei Wochen vor dem gewünschten Tauftermin im Pfarrbüro an. Für die Anmeldung benötigen wir 

  • die Geburtsurkunde des Täuflings
  • die Heiratsurkunde der Eltern (wenn vorhanden)
  • eine Taufscheinergänzung der Eltern und Paten, wenn Eltern und Paten außerhalb von Österreich getauft wurden (erhältlich in der Taufpfarre, darf nicht älter als drei Monate sein).

Patenamt

Taufpaten versprechen bei der Taufe, gemeinsam mit den Eltern für die christliche Erziehung ihrer Patenkinder mitzusorgen. Deshalb müssen Taufpaten römisch katholisch und gefirmt sein. Das Mindestalter für das Patenamt ist 16 Jahre. Grundsätzlich wird eine Patin oder ein Pate benötigt.

Als Taufzeuge kann neben einer Patin / einem Paten ein nichtkatholischer Christ / eine nichtkatholische Christin zugelassen werden.

Taufgespräch

Um dem Sinn der Taufe auf die Spur zu kommen und für die Vorbereitung der Tauffeier ist ein Taufgespräch mit Eltern und Paten notwendig. In der Regel findet das Taufgespräch am Mittwoch vor dem Tauftermin statt, ansonsten nach Absprache mit dem Taufspender.

Pfarre Altenstadt

Erwachsenentaufe

Natürlich ist es auch möglich, als Erwachsener die Taufe zu empfangen. Wenn Erwachsene getauft werden, empfangen sie in der gleichen Feier auch die Eucharistie und die Firmung. Dafür ist die persönliche Entscheidung, als Christ / Christin leben zu wollen grundlegend. Für den Empfang der Sakramente ist eine gute Vorbereitung Voraussetzung. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Pfarrer Ronald Stefani.



Jeder Austritt aus der Gemeinschaft unserer Kirche schmerzt! Die Gründe dafür sind sehr verschieden. Und meistens könnte eine ganz andere Lösung für Probleme mit „der Kirche“ gefunden werden als der Austritt.

Natürlich gibt es in der Kirche diese „Steine des Anstoßes“, viele offene Fragen und Themen. Dennoch bietet unsere kirchliche Gemeinschaft doch auch so viel:

·      Da geht es um Sinnstiftung – wir setzen uns ein für Glaube, Werte, spirituelles Wachstum.

·      Die Kirche bietet eine reiche Tradition von Sakramenten, besondere Feiern des Glaubens, die mit Gott und untereinander verbinden.

·      In der Kirche geht es um soziales Engagement: Als Teil der Kirche ist jede:r Teil dieses Engagements und kann sich einsetzen durch Freiwilligenarbeit, Spenden oder 

​  Unterstützung bzw. Durchführung von Hilfsprojekten.

·      Auch Bildung und Weiterbildung hat in der katholischen Kirche einen hohen Stellenwert: Seminare, Workshops, Bibelstudien und theologische Kurse ermöglichen es,

​  die spirituelle und theologische Bildung voranzutreiben.

·      Als Teil der Kirche ist man immer auch Teil einer langen, faszinierenden Geschichte, die bis zu den Anfängen des Christentums zurückreicht. Durch diese Tradition

​  kann man viel an Erfahrungen und Erkenntnissen profitieren.

·      Die Kirche engagiert sich auch stark in den Bereichen soziale Gerechtigkeit und Umwelt, Stichwort „Schöpfungsverantwortung“.

·      Kirchliche Feierlichkeiten – Sonntag für Sonntag, in den Festzeiten und an Feiertagen – bieten die Möglichkeit, den Glauben lebendig zu halten und führen zu einer

​ Gemeinschaft zusammen, unterbrechen den Alltagstrott.

·      Schließlich bietet die Kirche seelsorgliche Unterstützung durch Priester, Diakone und viele weitere engagierte Seelsorgerinnen und Seelsorger: Sei es an den

​ Brennpunkten des Lebens wie Taufe oder Hochzeit bis hin zu Krankheit und Sterben oder vor Ort in der Pfarrgemeinde – tagaus, tagein.


Teil unserer kirchlichen Gemeinschaft zu sein und sie mitzutragen und zu unterstützen ist ein großer Gewinn – für einen selbst und für die ganze Gemeinde!

Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Alle wichtigen Infos dazu finden Sie hier. 

Für ein persönliches Gespräch über einen Wiedereintritt ist Pfarrer Ronald Stefani jederzeit gerne erreichbar!

Während des Kirchenjahres werden bestimmte Segnungen angeboten: z.B. Kerzensegnung an Darstellung des Herrn (Maria Lichtmess), Blasius-Segen, Segnung des Agathabrotes, Kräuter- und Blumensegnung an Maria Aufnahme in den Himmel.

Die verschiedenen kleinen Gegenstände (Kettchen, Kerzen, Kreuze) können bei jedem Werktagsgottesdienst gesegnet werden. Bringen Sie die Gegenstände bitte vor dem Gottesdienst in die Sakristei. Es ist sinnvoll, wenn Sie dann beim Gottesdienst dabei sind.

Haussegnungen oder andere Segnungen im öffentlichen Leben bitte mit dem Pfarrer absprechen.

Bei einem Todesfall bitten wir Sie Kontakt mit Pfarrer Ronald Stefani bzw. dem Pfarrbüro aufzunehmen: +43 5522 72206.

Es ist auch möglich, dass unser Pfarrer zuhause mit den Angehörigen am Totenbett für den Verstorbenen / die Verstorbene betet. 
Es  wird die Totenglocke geläutet und im nächsten Gottesdienst für den Verstorbenen / die Verstorbene gebetet.

Tote begraben, Trauernde trösten

Wir legen als Pfarrgemeinde größten Wert auf eine gute Begleitung der Angehörigen und eine würdige Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten für unsere Verstorbenen. Tote zu begraben ist ein Werk der Barmherzigkeit (vgl. Tobit 1,7f).

Es ist wichtig und sehr wertvoll, sich für den Abschied Zeit zu nehmen. 

Darum gehören zu den Trauerfeierlichkeiten die Totenwache am Vorabend der Beerdigung um 19.00 Uhr und der Trauergottesdienst um 09.00 Uhr oder 14.30 Uhr mit anschließender Beerdigung des Sarges bzw. der Urne auf unserem Friedhof.

Die Mitgestaltung bei den Trauerfeierlichkeiten durch Angehörige ist möglich und erwünscht. Die Vorbereitungen dafür erfolgen zusammen mit dem Pfarrer und dem Leiter / der Leiterin der Totenwache im Rahmen der Trauergespräche. Die Trauerfeierlichkeiten sollen dem Leben des / der Verstorbenen gerecht werden, es auch in ehrlicher Art würdigen. Gleichzeitig sind unsere kirchlichen Rituale Ausdruck unseres Glaubens. Das gemeinsame Beten und Gottesdienstfeiern spendet Trost und Kraft und will unsere Hoffnung auf die Auferstehung lebendig halten.

„Keiner lebt sich selber und keiner stirbt sich selber“ (vgl. Römer 14,7) – so sollen neben den Angehörigen auch andere die Gelegenheit haben, sich von dem / der Verstorbenen zu verabschieden. Darum sind die Trauerfeierlichkeiten mit einer betenden Gemeinde einer „stillen Beerdigung“ vorzuziehen. Das Dasein und Mitfeiern der Pfarrgemeinde und der Mittrauernden ist Ausdruck der Anteilnahme, ein Zeichen des Trostes und Ausdruck der Wertschätzung für den Verstorbenen / die Verstorbene.

Nicht vergessen, in Liebe gedenken

An dem auf die Beerdigung folgenden Sonntag wird der Verstorbenen der vergangenen Woche bei der Eucharistiefeier um 10:00 Uhr in den Fürbitten gedacht. Beim allgemeinen Jahrtag am letzten Mittwoch im Monat gedenken wir der Verstorbenen dieses Monats der letzten fünf Jahre. Dazu ist um 19:00 Uhr eine Eucharistiefeier in der Pfarrkirche. Ein erster Jahrtag kann gerne im Pfarrbüro bestellt werden. 

Die Beerdigung von Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind

Als christliche Gemeinde haben wir die Aufgabe, einen Menschen, der durch die Taufe in die Kirche und in die Lebensgemeinschaft mit Jesus Christus eingegliedert ist, zu verabschieden. Selbst, wenn jemand die Kirche offiziell verlassen hat, er ist und bleibt ein Getaufter. Gleichzeitig gilt es, die Entscheidung des / der Verstorbenen zu akzeptieren und auch die Situation der Angehörigen zu sehen. Wenn ein Verstorbener / eine Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist, muss im Einzelfall mit den Angehörigen geklärt werden, in welcher Form eine würdige Verabschiedung möglich und sinnvoll ist.

Verabschiedung durch private Anbieter in unserer Pfarrkirche 

Diese sind  nur nach Absprache mit den Angehörigen möglich. Feiern in der Pfarrkirche werden grundsätzlich von Vertretern / Vertreterinnen der Pfarre / Kirche geleitet. 

Unser Friedhof wird von der Pfarre verwaltet

Dennoch haben auch Christen anderer Konfessionen und Mitglieder anderer Religionen das Recht, auf unserem Friedhof beerdigt zu werden. In der Friedhofsordnung heißt es: „Der Friedhof dient nach Maßgabe des vorhandenen Platzes als Begräbnisstätte für alle jene Personen, die an ihrem Todestag oder vor ihrem Umzug in ein Altersheim oder an einen anderen Pflegeplatz ihren ordentlichen Wohnsitz im Bereich der Pfarrgrenzen von Altenstadt hatten, die zu Lebzeiten ein gültiges Anrecht auf Benützung einer Grabstätte erworben haben, die in Altenstadt tot aufgefunden wurden und deren Herkunft unbekannt ist... der Friedhofsausschuss [kann] bewilligen, dass auch andere Personen bestattet werden.“ (vgl. Friedhofsordnung Nr. 4.1)

Kosten

Für kirchliche Trauerfeierlichkeiten werden von Seiten der Pfarre keine Kosten verrechnet. Wird jedoch eine Person kirchlich begleitet und beerdigt, die ausgetreten ist, wird ein Solidaritätsbeitrag für die Nutzung der Pfarrkirche von € 560,-- verrechnet. Die Grabgebühren werden von der Pfarre durch die Friedhofsverwaltung in Rechnung gestellt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro, an die Mitglieder im Pfarrgemeinde- oder Pfarrkirchenrat oder direkt an Pfarrer Ronald Stefani.

Hier finden Sie die aktuell gültige Friedhofsordnung.